Hier kannst Du nachlesen, welche Nachteilsausgleiche es gibt und was dahintersteckt.
Erwerbsminderungsrente
Wenn Dich die NMOSD so weit einschränkt, dass Du nur noch wenige Stunden am Tag oder gar nicht mehr arbeiten kannst, hast Du unter Umständen Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie dient dazu, Dein Einkommen zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Dafür musst Du jedoch einige Vorraussetzungen erfüllen. Beispielsweise darfst Du das Rentenalter noch nicht erreicht haben und musst mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Zudem prüft der Rentenversicherungsträger, ob Deine Arbeitsfähigkeit durch eine berufliche oder medizinische Reha-Maßnahme ganz oder teilweise wiederhergestellt werden kann.
Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel befristet. Bei fortbestehender eingeschränkter Arbeitsunfähigkeit solltest Du eine Weiterzahlung rechtzeitig beantragen. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus Deinem bisher erworbenen Rentenanspruch. Das heißt, der Betrag hängt davon ab, wie lange Du bereits in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und den Antrag auf Erwerbsminderungsrente findest Du beim Sozialverband VdK. Hier kannst Du Dich auch beraten lassen.
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis soll Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen die Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern. Je nach Art und Schwere der Behinderung erhalten Betroffene verschiedene Nachteilsausgleiche. Dazu gehören beispielsweise die unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln, Steuererleichterungen, Zugang zu Behindertenparkplätzen oder ein besonderer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
Die Schwere der Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) angegeben. Erreicht der GdB einen Wert von 50, gilt ein Mensch als schwerbehindert. Neben dem GdB bestimmen auch sogenannte "Merkzeichen" im Schwerbehindertenausweis über den Anspruch auf Nachteilsausgleiche.
Die verschiedenen Merkzeichen im Überblick
- G Erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG Außergewöhnliche Gehbehinderung
- H Hilflos
- BI Blind
- GI Gehörlos
- TBI Taubblind
- B Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
- RF Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung möglich
- 1. KI Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit einer Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz
Besprich Dich mit Deinem Behandlungsteam, ob ein Schwerbehindertenausweis für Dich infrage kommt. Es kann Dir auch helfen, Dokumente zusammenzustellen, die Du für den Antrag benötigst.
Hier kannst Du den Schwerbehindertenausweis online beantragen.
Teilhabe am Arbeitsleben
Wenn aufgrund der NMOSD Deine Arbeitsfähigkeit abnimmt oder Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, unterstützt Dich die berufliche Rehabilitation. Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung dienen dazu, Deine Erwerbsfähigkeit möglichst lange zu erhalten. Darunter fallen Leistungen, die Dir helfen, Deinen Arbeitsplatz zu behalten - beispielsweise durch Anpassungen an Deine Einschränkungen. Es gibt auch Angebote für Aus- und Weiterbildungen, um Dir neue berufliche Perspektiven zu ermöglichen.
Die Leistungen zur Teilhabe im Überblick
- Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
Besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes, um beispielsweise Seh- oder Mobilitätseinschränkungen auszugleichen. - Kraftfahrzeughilfe
Finanzielle Unterstützung für den Kauf oder den behindertengerechten Umbau eines Autos sowie für die Beförderung durch Transportdienste. - Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Angebote, die Dich bei der Suche bzw. Aufnahme einer neuen Arbeit unterstützen. - Wohnungshilfen
Förderungen für den behindertengerechten Umbau Deines Wohnbereichs, wenn Du dadurch Deinen Arbeitsplatz möglichst selbstständig erreichen kannst. - Arbeitsassistenz
Wenn Du als schwerbehindert eingestuft bist, bezahlt die Rentenversicherung für maximal drei Jahre eine Begleitperson, die Dich an Deinem Arbeitsplatz unterstützt (Arbeitsassistenz). Bei weiterem Bedarf kann das Integrationsamt die Kosten übernehmen. - Gründungszuschuss
Förderung einer selbstständigen Tätigkeit, die Du mit Deiner Erkrankung gut ausüben kannst und mit der Du ins Berufsleben zurückfindest. - Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):
Wenn Dir aufgrund von Folgen der NMOSD der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen ist, kommen diese Leistungen in Betracht.
Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten, musst Du verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Am besten lässt Du Dich hierzu beraten und Dir bei der Beantragung helfen. Ansprechpartner sind die Reha-Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung.
Medizinische Rehabilitation
Ist Deine Erwerbsfähigkeit durch die NMOSD gefährdet oder bereits eingeschränkt, können DIch die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dabei unterstützen, wieder fit für den Berufsalltag zu werden. Die medizinische Reha umfasst Leistungen, die Behinderungen oder das Fortschreiten von Einschränkungen vorbeugen sollen. Ziel ist die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit und ein weitgehend selbständiges Alltagsleben.
Die medizinische Reha kann stationär oder ambulant durchgeführt werden und dauert in der Regel drei Wochen. In der Reha erhältst Du verschiedene medizinische und therapeutische Maßnahmen - abgestimmt auf Deine individuellen Beinträchtigungen. Im Anschluss kann ein ambulanter Reha-Sportkurs erfolgen.
Auch für die Beantragung der medizinische Reha musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier findest Du hilfreiche Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung einer Reha.
Pflegebedürftigkeit
Wenn Du aufgrund der NMOSD regelmäßig auf die Unterstützung anderer angewiesen bist, kannst Du einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Als pflegebedürftig giltst Du, wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung in Deiner Selbstständigkeit oder Deinen Fähigkeiten beeinträchtigt und deshalb Hilfe angewiesen bist. Zuständig für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse. Sie stellt auch über Gutachter des Medizinischen Diensts fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Anhand verschiedener Kriterien bewertet ein Gutachter, inwieweit Deine Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen eingeschränkt ist, und ermittelt daraus Deinen Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade - von geringen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 5) der Selbstständigkeit. Je nach Pflegegrad stehen Dir verschiedene Leistungen zu.
Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/340 60 66. Eine gute Anlaufstelle sind auch die landesweiten Pflegestützpunkte.
Wer zahlt was?
Je nachdem, welche Leistung Du beantragen möchtest, sind verschiedene Kostenträger verantwortlich. Das richtet sich beispielsweise danach, ob die Leistung die Teilhabe am Arbeitsleben oder am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Das Gleiche gilt auch für medizinische Hilfsmittel. In der Regel übernehmen die Krankenkassen hier die Kosten. Handelt es sich aber um Hilfsmittel, die Dir die Arbeit erleichtern, fallen sie unter die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Um bürokratische Stolperfallen und eine unnötige Verzögerung bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden, helfen Dir verschiedene Beratungsstellen. Die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) informiert kostenlos und unabhängig darüber, welche Teilhabeleistungen es gibt, wer zuständig ist und welche Rechte der Betroffene hat.